Allgemeine Geschäftsbedingungen der Fa. Jenö Hajdu Jenaer Str. 6 07607 Eisenberg

(Stand März 2009)


1. Geltung

Soweit nicht anders ausdrücklich vereinbart, gelten die nachstehenden AGB`s für alle unsere Angebote, Verträge, Lieferungen und sonstige
Leistungen. Abweichende oder entgegenstehenden AGB`s des Käufers wird schon jetzt widersprochen, sofern sie von uns nicht ausdrücklich
schriftlich anerkannt worden sind.


2. Angebot und Vertragsschluß

Die in unseren Verkaufsunterlagen enthaltenen Angebote sind freibleibend. Der Vertrag kommt zustande, wenn der Verkäufer ihn schriftlich
bestätigt. Der Käufer anerkennt unsere AGB`s/Verkaufsbedingungen mit der Auftragserteilung.


3. Zahlungsbedingungen

Soweit nicht anders schriftlich vereinbart, haben die Zahlungen wie nachstehend zu erfolgen:

-Einmalige Verträge/Lieferungen unterliegen der Barzahlung und sind in voller Höhe fällig bei Erhalt bzw. Lieferung der Ware

-Bei laufendem Geschäft ist die Zahlung innerhalb von 10 Tagen mit 3% Skonto, 30 Tagen netto fällig

Zu Skontoabzügen ist der Kunde nur berechtigt, soweit dies in der Auftragsbestätigung ausdrücklich angegeben ist.
Die Hereinnahme von Schecks oder Wechsel erfolgt stets nur zahlungshalber. Gerät der Käufer in Zahlungsverzug, gelten die gesetzlichen

Vorschriften. Die Geltendmachung eines höheren Verzugsschadens bleibt dem Verkäufer unbenommen. Die Abtretung von Forderungen gegen
den Verkäufer ist ausgeschlossen. Im Falle des Verzuges ist der gesamte Kaufpreis sofort fällig. Die Preise berufen sich auf EURO Basis.


4. Rücktritt

Im Falle der wesentlichen Verschlechterung der Vermögensverhältnisse des Käufers oder des Verzuges mit der Erfüllung seiner Pflichten aus
vorhergehenden Geschäften mit uns, sind wir berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. In diesem Fall werden alle Forderungen, auch die noch nicht
fälligen, sofort fällig. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Vorschriften. Erfolgt der Rücktritt des Käufers mit unserem Einverständnis, sind wir
berechtigt, einen Schadenersatz in Höhe von 25% der Nettoauftragssumme zu verlangen. Dem Käufer wird ausdrücklich der Nachweis gestattet,
dass ein Schaden durch den Rücktritt nicht oder nur in einem wesentlich geringerem Umfang entstanden ist.
Sonderanfertigungen/Sonderbestellungen sind von der Rückgabe und vom Umtausch ausgeschlossen.


5. Eigentumsvorbehalt

Der Verkäufer behält sich das Eigentum an der Ware vor, bis seine gesamten Forderungen gegen den Käufer erfüllt sind. Dies gilt auch dann,
wenn einzelne oder sämtliche Forderungen des Verkäufers in eine laufende Rechnung aufgenommen wurden und der Saldo gezogen und
anerkannt ist.
Der Käufer ist zur Weiterverarbeitung der Vorbehaltsware im ordnungsgemäßen Geschäftsbetrieb berechtigt. Dies gilt nicht, wenn der Käufer in

Verzug ist oder sonstige Vertragspflichten verletzt. Der Verkäufer kann die Ermächtigung widerrufen, wenn über das Vermögen des Käufers die
Eröffnung des Insolvenzverfahrens beantragt wurde, Überschuldung oder Zahlungsunfähigkeit gegeben ist, Pfändungen eingeleitet wurden oder
der Käufer die Zahlung einstellt.
Im Falle des Widerrufs hat der Käufer dem Verkäufer alle zur Durchsetzung der Forderung notwendigen Informationen zu erteilen und Unterlagen

vorzulegen. Wird die Vorbehaltsware vom Käufer zu einer neuen beweglichen Sache verarbeitet, erwirbt der Verkäufer Eigentum an der neuen
Sache, jedoch ohne Verpflichtungen. Erfolgt die Verarbeitung zusammen mit nicht dem Verkäufer gehörenden Waren, so erwirbt der Verkäufers
Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes der Vorbehaltsware zu der anderen Ware zum Zeitpunkt der Verarbeitung. Sofern die
Vorbehaltsware mit nicht dem Verkäufer gehörenden Waren gemäß §§ 946 ff BGB vermischt, verbunden oder vermengt wird, erlangt der
Verkäufer Miteigentum nach den gesetzlichen Vorschriften. Bei Veräußerung der Vorbehaltsware allein oder zusammen mit nicht dem Verkäufer
gehörenden Waren, tritt der Käufer bereits jetzt alle aus der Weiterveräußerung entstehenden Forderungen in Höhe des Wertes der Vorbehaltsware
einschließlich der Nebenrechte an den Verkäufer ab. Der Verkäufer nimmt die Abtretung an. Der Wert der Vorbehaltsware ist der Rechnungsbetrag
des Verkäufers. Sofern die weiterveräußerte Vorbehaltsware im Miteigentum des Verkäufers steht, erstreckt sich die Abtretung der Forderung auf
den Anteilswert des Verkäufers an dem Miteigentumsanteil.
Bei Kreditgefährdung des Käufers, Zahlungseinstellung, pp, ist dieser verpflichtet, die Vorbehaltsware für jeden Dritten deutlich als Eigentum des

Verkäufers kenntlich zu machen. Der Verkäufer ist berechtigt, beim Käufer Feststellungen zur Wahrung seiner Rechte vorzunehmen. Der Verkäufer
ist berechtigt, in dem Fall die Vorbehaltsware wieder an sich zu nehmen und auf Kosten des Käufers zurückzuholen.
Der Käufer darf die Vorbehaltsware nicht verpfänden oder zur Sicherheit übergeben. Der Käufer hat den Verkäufer unverzüglich von

Zwangsvollstreckungmaßnahmen Dritter, die sich gegen die Vorbehaltsware des Verkäufers wenden, zu unterrichten.. Übersteigt der Wert der
eingeräumten Sicherheiten die Forderungen (ggf. vermindert um An- und Teilzahlungen) um mehr als 20%, so ist der Verkäufer insoweit zur
Rückübertragung oder Freigabe nach seiner Wahl verpflichtet.


6. Gefahrtragung

Mit Lieferung/Übergabe der Ware geht die Gefahr auf den Käufer über. Er ist verpflichtet, die Ware sorgfältig zu verwahren und ausreichend
gegen Verlust, Diebstahl, Feuer, pp, zu versichern Er tritt den Anspruch gegen die Versicherung für den Fall eines Schadens hiermit an den
Verkäufer ab, und zwar einen erstrangigen Teilbetrag in Höhe des Kaufpreises der vom Verkäufer gelieferten Vorbehaltsware.


7. Gewährleistung/Mängelansprüche

Die Sachmängelhaftung gegenüber einem Käufer erfolgt durch Nacherfüllung in der Weise, dass die Fa. Hajdu nach Ihrer Wahl den fehlerhaften
Kaufgegenstand nachbessern oder einen mangelfreien neu liefern kann. Unsere Gewährleistung erstreckt sich zunächst auf eine Nachbesserung
der gelieferten Ware. Sollte die Nachbesserung fehlschlagen, ist der Kunde berechtigt, eine Kaufpreisminderung zu verlangen.
Beanstandungen müssen innerhalb von 8 Tagen nach Ankunft der Ware am Bestimmungsort und vor deren Verarbeitung oder Weiterverkauf
schriftlich unter genauer Angabe der behaupteten Mängel erfolgen.
Sie haben auf Erfüllung der vereinbarten Zahlungsbedingungen keinen Einfluss. Der Käufer ist vor der Be- und Verarbeitung der gelieferten Ware
verpflichtet, sie auf ihre Eignung für seinen Verwendungszweck zu prüfen. Die Gewährleistungspflicht erlischt, wenn die gelieferte Ware
verändert, verarbeitet oder unsachgemäß behandelt wird.

Bei begründeter Mängelrüge erfolgt Mindestwandlung oder Ersatzlieferung nach der Wahl des Verkäufers.

Sämtliche Schadensersatzansprüche sind ausgeschlossen, sie beruhn auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.
Verglasungen stellen ein gewisses Sicherheitsrisiko dar, insbesondere in Haushalten mit Kindern. Für Schäden, die durch
den Einsatz von Verglasungen auftreten können, übernehmen wir keine Haftung.


8. Wirksamkeiten der Geschäftsbedingungen

Sollten ein oder mehrere Punkte dieser AGB unwirksam sein oder werden, beeinträchtigt dies die Wirksamkeit des Vertrages der verbleibenden
Punkte und die Wirksamkeit des Vertrages in seiner Gesamtheit nicht. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung soll diejenige Regelung treten,
deren Wirkungen der wirtschaftlichen Zielsetzung möglichst nahe kommt, welche die Vertragsparteien mit der unwirksamen Bestimmung verfolgt
haben. § 139 BGB ist ausgeschlossen.


9. Erfüllungsort/Gerichtsstand

Erfüllungsort für Lieferungen und Zahlungen ist Eisenberg. Gerichtsstand ist Stadtroda. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
Die Abtretung von Ansprüchen, die dem Käufer aus Geschäftsverbindungen gegen den Verkäufer zustehen, ist ausgeschlossen. Nebenabreden
bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.